Berufsschule: Farbtechnik & Raumgestaltung
Die Abteilung Farbtechnik und Raumgestaltung unterrichtet
- Maler und Lackierer sowie
- Bauten- und Objektbeschichter.
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des dualen Systems. Fachpraktische Unterweisungen finden in den Betrieben und den überbetrieblichen Lehrwerkstätten der Kreishandwerkerschaft statt.
Fachtheoretische Inhalte werden in der Berufsschule an
folgenden Tagen vermittelt:
- Ausbildungsjahr, dienstags und mittwochs
- Ausbildungsjahr, donnerstags und freitags
- Ausbildungsjahr, montags
Folgende Fächer werden innerhalb von Lernsituationen (LS) unterrichtet:
- Oberflächenbearbeitung und Instandsetzung (OBI)
- Arbeitsorganisation und Wirtschaftsprozesse (AOW)
- Gestaltung
- Politik
- Deutsch
- Sport
Eine notwendige Voraussetzung für diese Berufe ist eine gute körperliche Beschaffenheit.
Bei Hautallergien, Gleichgewichtsstörungen und Farbenfehlsichtigkeit
sollte die Ausbildung nicht begonnen werden.
Die Ausbildung kann als dreijährige
Ausbildung sowie als Stufenausbildung
vollzogen werden.
Stufenausbildung bedeutet, dass nach dem zweiten Ausbildungsjahr der erste
Abschluss zum Bauten- und Objektbeschichter erfolgt.
Mit Bestehen der Prüfung zum Bauten- und Objektbeschichter besteht die Möglichkeit eines weiteren Ausbildungsjahres, an dessen Ende der Zugang zur Maler-und-Lackierer-Prüfung steht. Dies sollte aber zu Beginn der Ausbildung vertraglich vereinbart sein.
Der zweite Abschluss erfolgt nach dem dritten
Ausbildungsjahr zum Maler und Lackierer, Fachrichtung Gestaltung und
Instandhaltung.
Eine bestandene Zwischenprüfung nach dem zweiten Ausbildungsjahr
innerhalb der dreijährigen Ausbildung zum Maler und Lackierer kann bei
Nichtbestehen der Gesellenprüfung rückwirkend als Bauten- und
Objektbeschichterabschluss anerkannt werden.
Wesentliches Ziel der theoretischen Ausbildung ist, dass der Auszubildende Kundenaufträge in ihrer Gesamtheit erfasst und die hierfür notwendigen Arbeitsschritte erkennt, strukturiert, plant, die fach- und gestaltungstheoretischen Kenntnisse für sein Handwerk erwirbt sowie die am Ende der Ausbildung stehende Gesellenprüfung besteht.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem Kundenauftrag, der erst theoretisch erarbeitet und anschließend praktisch umgesetzt werden muss. Hierfür sollte der Auszubildende über mindestens ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen
Kontakt:
- Frau Szyska: i.szyska@wg-bo.de




